Ausgleich und Ersatz
Das Thema „Ausgleich und Ersatz" ist ein weiterer Schwerpunkt der Vereinsarbeit. Mit einer eigenen Strategie („komplexe Kompensationsmaßnahme") sollen die Verpflichtungen für Bauherren gemeinsam mit den Landwirten erfüllt werden: „Ausgleich auf der Fläche über die Zeit" lautet die Formel und verfolgt das Ziel, die Kulturlandschaft durch naturschonendere Verfahren aufzuwerten und dadurch auch die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu erhalten. Dies beinhaltet die Bewirtschaftung komplexer Flächen von 30 - 100 Hektar über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren.
Die naturschutzrechtlichen Schutzgüter und alle Landschaftselemente der Kulturlandschaft finden Berücksichtigung: Extensivstreifen, Saumbiotope, ökologisch auf- bzw. umgebaute Gehölzstreifen und -inseln, Wasserflächen, aber auch die Vorgabe von Mahdterminen und -technik, Düngeart und Anpassung an z.B. vorkommende Wiesenbrüter oder Amphibien. Der Mehraufwand und die Wirtschaftserschwernisse werden dem Landwirt entsprechend honoriert. Die ökologische Aufwertung wird dabei gutachterlich überwacht, ein Begleitmonitoring soll die komplexe Kompensation steuern und ggf. auch korrigieren.
Der Landschaftspflegeverein Mittelbrandenburg e.V. koordiniert verschiedene Projekte zwischen der Südgrenze Berlins und Ludwigsfelde und Zossen.
Beispiele:
Ein großes Wiedervernässungs- und Extensivierungsvorhaben bilden die „Seggewiesen in der Genshagener Niederung" (rund 100ha).
Die 25ha große Streuobstwiese in Zossen ist ein ausgesprochenes Naturschutzprojekt.
Die Zülowniederung zwischen Rangsdorf und Mittenwalde mit rund 2.400ha bildet (nach abschließendem Gerichtsurteil Mitte 2006) die komplexe Kompensation für den Flughafen Berlin Brandenburg International.

Die komplexen Kompensationsmaßnahmen belegen: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Investitionen in der Region können auch anders als bisher organisiert werden. Als langfristig durchgeführte Extensivierung der Flächennutzung unter Einbeziehung des Nutzers wird der Naturraum spürbar und nachhaltig aufgewertet.

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen ausgeglichen werden
Im Bundesnaturschutzgesetz als Rahmengesetz und den Ländergesetzgebungen (sowie dem Baugesetzbuch) folgt die so genannte Eingriffsregelung dem Verursacherprinzip und lastet Investoren und Bauherren ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an.

Die Landwirtschaft gehört zu den Leidtragenden des täglichen Flächenverlustes, der in Deutschland mit rund 100 Hektar beziffert wird. Siedlungsaktivitäten und andere Infrastrukturmaßnahmen bedienen sich in erster Linie der agrarisch genutzten Kulturlandschaft.

Durch erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - z.B. Ackeraufforstungen und die Anlage von Flurgehölzen - gehen den Landwirten nochmals wertvolle Betriebsflächen verloren. Dies waren Gründe für die Landschaftspflegeverbände, die bisherige Herangehensweise zu verändern und eine intergrierte Komplexlösung zu entwickeln.

Ausgleich durch Extensivierung der Flächenbewirtschaftung
Ausgleich durch Aufgabe der Nutzung und gleichzeitiges Flächenmanagement
Gezielte Betreuung und Koordinierung, begleitendes Monitoring